Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17.09.2013, 00:59   #8
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Öffentliches Interesse ist zwar nett und gut, aber sehr eingeschränkt. Bei einer Veranstaltung würde ich das mal verneinen, sonst brauchst ja keine Akkreditierung. Aber selbst wenn das vor Gericht durchgehen würde, dann darfst sicher zeitnah über die Veranstaltung berichten und dazu entsprechend Fotos machen. Aber damit hat sichs. Eine Veröffentlichung für einen anderen Zweck ist damit nie gedeckt. Genauso darfst nicht bei einer öffentlichen Veranstaltung jemand beim Nasenbohren fotografieren und als Werbung für eine Nasenspray verwenden oder so. Da muss schon der Bezug zur Veranstaltung klar sein.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten