Zitat:
Zitat von Zaar
Diese sind ganz offensichtlich Fotos von Künstlern bei der Ausführung Ihrer Tätigkeit vor teilweise mehr als 10000 Leuten. Ich unterstelle einfach mal öffentliches Interesse 
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Das öffentliche Interesse mag ja groß sein. Aber es gilt immer noch das Hausrecht des Veranstalters. Und wenn das eine Veröffentlichung der Fotos untersagt, stehst du nicht gut da. Ich wäre vorsichtig.
LG
Martin