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Alt 16.09.2013, 23:15   #5
Zaar

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Hallo,

ich denke, wenn jemand vor mehr als 10000 Leuten spielt, besteht ein öffentliches Interesse und hätte auch nicht die Befürchtung, dass mich jemand wegen des "Rechtes am eigenen Bild" belangt. Ich habe auch kein juristisches Fachwissen, aber mein Bauchgefühl sagt mir eigentlich, dass ich, wenn ich vor dem Kauf eines Tickets nicht die Möglichkeit habe, die AGBs zu lesen, diese auch nicht akzeptieren kann. Die Security ist sicher kein Gradmesser bzgl. der rechtmäßigen Veröffentlichung, aber zumindest ein Indiz, dass die Anfertigung von Fotos grundsätzlich erlaubt war.

Aber ich will jetzt nicht mit Haarspaltereien anfangen, denn es geht - wie gesagt - nicht um eine juristische Beratung und für eine solche Diskussion bin ich auch nicht qualifiziert, deshalb die Frage nach Eurem Bauchgefühl (ich gebe zu, ich bin auch etwas verärgert, dass ich einfach ignoriert worden bin).

Danke für Eure Einschätzungen bis hierhin.

Viele Grüße,
Markus
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