Sonst wurden ich mal beim Verbraucherachutz vorbeischauen. Es gibt immer Händler, die Konsumentenrechte verweigern. Letztes wollte ein Verkäufer einen Austausch meines Pavillons verweigern, weil der Wind zu heftig gewesen sein soll. Nur im Angebot und Prospekt stand nicht davon, dassder nur Windstille verträgt. Daweil ziehen diemChinesen die Schrauben so an, dass das Plastik schon bei der Lieferung gebrochen ist.
Dein Verkäufer war halt ein wenig dumm. Eleganter ist, auf Beweislastumkehr zu gehen und von dir zu verlangen, den Beweis anzutreten, dass der Fehler bei der Übergabe vorhanden war. Das kannst du nicht und der Händler ist völlig legal aus dem Schneider. Daher hast defacto nur 6 Mo Gewährleistung, der Rest ist eh schon Kulanz ;-)
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