Zitat:
Zitat von SteffDA
Mhmm... Adressat der Abmahnung sollte doch der Softwarehersteller der Abspielsoftware für die Endgeräte sein.
Wenn ich ein Handy kaufe werde ich doch nicht für Patentrechtsverletzungen der Hersteller belangt.
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An den Aspekt hat wohl noch garkeiner (auch ich nicht) gedacht.
Du hast Recht. Als Fotograf ist man nicht dafür verantwortlich, mit was für Mitteln die Bilder betrachtet werden. Ergo: auch nicht für die Einhaltung von Rechten bei der Herstellung/Entwicklung dieser.