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Alt 18.07.2013, 21:39   #1
SteffDA
 
 
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Ort: Groß-Gerau
Beiträge: 1.161
Mhmm... Adressat der Abmahnung sollte doch der Softwarehersteller der Abspielsoftware für die Endgeräte sein.

Wenn ich ein Handy kaufe werde ich doch nicht für Patentrechtsverletzungen der Hersteller belangt.
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