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Alt 17.07.2013, 17:31   #5
Tom D
 
 
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Beiträge: 5.982
Zitat:
Zitat von Dana Beitrag anzeigen
Im Sinne der Berner Übereinkunft ist ein fotografisches Werk als ein individuelles Werk zu betrachten, wenn es die eigene geistige Schöpfung des Urhebers darstellt, in der seine Persönlichkeit zum Ausdruck kommt; andere Kriterien wie z. B. Wert oder Zwecksetzung sind hierbei nicht zu berücksichtigen.
Dann würde ich die wenigsten Postkarten als Lichbildwerk bezeichnen.
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Viele Grüße, Tom

Ein Foto zeigt nicht die Wahrheit. Es schlägt nur eine Möglichkeit vor._______
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