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Alt 14.07.2013, 20:13   #10
rosenheimer
 
 
Registriert seit: 22.06.2013
Beiträge: 291
Mit Garantie/Gewährleistung ist es immer eine Sache für sich. Gerade bei Neukauf.
Sollte die Ware bereits Mängel haben (Defekte, Kratzer/Sprünge etcetc) ist der Verkäufer der erste Ansprechpartner (Mängelhaftung § 438 BGB =allgemein bekannt als Gewährleistungspflicht->2 Jahre bei Neukauf, bei gebrauchten uU. 12 Monate). Darunter fällt zB auch ein Moduswahlrad das nach sehr kurzer Zeit (ohne grob-fahrlässige Handhabung) abfällt, ein interner Blitz der nach kurzer Zeit ausfällt (er sollte die 2 jahre locker überstehen)....
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