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Alt 05.06.2013, 19:38   #2
whz
 
 
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Zitat von DonFredo Beitrag anzeigen
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Das ist ein Kauf von Privat an Privat, weil der Fotohändler bei Kommission-Verkäufen kein Eigentum erwirbt und nicht als Verkäufer, sondern als Vermittler auftritt.
Hier gilt österreichisches Recht: § 922 ABGB.

@ Josef: du hast eine PN!
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Wolfgang

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