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Alt 31.05.2013, 12:09   #2
gpo
 
 
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Zitat:
Zitat von MarieS. Beitrag anzeigen
Würde ich ja gerne, aber dieser Beitrag war sogar für deine Verhältnisse zu kryptisch...
Moin

Marie....ich bin Fotograf und kein Jurist
nur ist ein großer Bestandteil der M-Prüfung eben nicht nur tolle Bilder zu machen,
sondern es werden typische Rechtslagen vermittelt,
alles quer Beet, was zur Selbstständigkeit gehört

meine Anmerkungen betreffen die Realität....also das was Jahrelang Usus ist,
das mag abweichen oder nicht aber>>>
der Knackpunkt ist> was alle NICHT gesagt und verhandelt wurde

da der Doc aus diversen Gründen nicht alles zu dem Fall gesagt hat....
bleiben dann auch in meinem Beitrag gewisse Spekulationen

das du die besseren Erklärungen zum Werkvertrag hast...ist OK
die Frage ist dann aber nur, ob das nicht genauso kryptisch ist...

also welche Teile können angewendet werden...welche nicht

# Namensnennung...
das es einige Medien gibt wo man einen Namen setzen kann ist klar...
in Magazinen und Geschäftsberichten ist es üblich im Imperessum die Autoren zu nennen,

bei Postkarten "kann" es üblich sein, allerdings kenne ich genug,
wo gar nix hinten draufsteht

ich sehe hier einen etwas kruden Ablauf zwischen Kunden und Autor....
der wohl mehr unbewust zustande gekommen ist

welcher Standpunkt von allen vertreten wird, scheint mir in solche Fällen auch egal...
wenn die Geschichte vor Gericht kommt,
würde wohl verglichen, oder wegen minimalem Streifall....eingestellt.

# Nutungsrechte....
werden meist bei Verlagssachen angewendet, daher stammen auch die Medienlisten die durch Internet geistern...
es war eben üblich Fotos billig einzukaufen und wenns sie doch erfolgreich waren,
wurde mit Zweit-Dritt-Mehrfachverwertungen nachgebessert.

nur offenbar wurde hier versäumt.....irgendwas zu vereinbaren und man macht dicke Backen
Mfg gpo
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