Wenn man versucht, es sachlich zu betrachten, dann hat der Hersteller zweimal die Chance, den Fehler zu reparieren. Erst dann steht dem Käufer ein Recht auf Rückgabe, Wandelung, Austausch usw. zu.
Hier musste die Kamera dreimal repariert werden - den dritten Reparaturversuch hätte der Käufer meiner Meinung nach also nicht zulassen müssen, sondern er hätte z. B. sein Geld (was macht er dann mit seinen Objektiven mit Sony-Anschluss?) zurückverlangen oder ein Neugerät als Ersatz (dann könnte er die Objektive weiter verwenden) fordern können.
Ein solcher Wunsch wurde aber nicht nach dem erfolglosen 2. Reparaturversuch geäußert, sondern die Kamera wurde ausdrücklich mit der Bitte um Reparatur (und nicht mit der Bitte um Erstattung des Kaufpreises oder Austausch gegen ein Neugerät) an den Hersteller bzw. dessen Vertreter (Geissler) geschickt.
Erst nachdem die Kamera repariert dem Käufer vorlag, wurde der Wunsch nach Austausch gegen ein Neugerät laut. Zu diesem Zeitpunkt lag meiner Meinung dafür kein zwingender Grund vor: die Kamera war (und ist es wohl immer noch) zu diesem Zeitpunkt voll funktionstüchtig, mit dem 3. (geglückten) Reparaturversuch war der Käufer einverstanden, die Kamera wurde seitdem benutzt (sonst hätte man ja kaum feststellen können, dass sie funktionstüchtig ist).
Einen durchsetzbaren Anspruch auf Wandlung hat der Käufer meiner Meinung nach deshalb nicht (mehr).
Die Rückantwort von Sony bzw. deren Begründung, weshalb eine Rücknahme des Geraätes nicht möglich ist (es muss 3 x derselbe Feher auftauchen) ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar. Der Käufer hat Anspruch auf ein funktionstüchtiges Gerät. Während der Garantiezeit kann (und wird) er verlangen, dass das Gerät vom Hersteller ohne Kosten für den Käufer repariert wird - ausgenommen davon sind natürlich Mängel wegen falschem Gebrauch oder mutwillig Zerstörung usw.
Die Argumentation von Sony würde dazu führen, dass eine Rückgabe des Gerätes nur dann möglich ist, wenn derselbe Kondensator/Transistor usw. defekt wäre. Eine solche Argumentation halte ich für nicht sinnvoll.
Meiner Meinung nach muss Sony das Gerät nicht zurücknehmen. Da dies wohl der aktuellen Gesetzgebung entspricht, muss man das wohl oder übel hinnehmen (oder die entsprechenden Gesetze entsprechend ändern oder ändern lassen).
Insofern halte ich den Titel "....nicht hinnehmbar" für etwas zu reißerisch (müssen wir jetzt mit was auch immer bewaffnet einen Sternmarsch auf das Sonycenter in Berlin vornehmen?) und würde ihn eher in "...ist völlig unverständlich" oder "...ist nicht vorhanden" oder ähnlichem umbenennen.
Geschickter wäre es von Sony gewesen, neben einer Ablehnung des Kundenwunsches mit Blick auf den zwischenzeitlich auch vom Kunden geleisteten Aufwand (3 x zur Post wegen Kamreaversand und 3 x für jew. rd. 1 Woche nicht mit der Kamera arbeiten können) ein Trostpflaster zu verteilen, z. B. zeitlich befristete Einkaufsmöglichkeitn im Sonycenter (auch online) mit 20% Rabatt (wie ihn die Besucher vom Alphafestival ja auch haben) o.ä. Das tut Sony nicht wirklich weh und den Käufer hätte es gefreut.
Aus einem "Sony ist doof Beitrag" wäre dann vielleicht ein "Sony ist klasse Beitrag" geworden (naja, vermutlich wäre eher gar kein Beitrag dazu gechrieben worden).
Auch wenn die Nichtrücknahme des Gerätes seitens Sony rechtlich korrekt sein sollte, kann ich die Verärgerung des Kunden über die "etwas pampige" Antwort von Sony gut nachvollziehen.
vlG
Manfred
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Das Leben ist hart, ungerecht.......und endet mit dem Tode.
Ich persönlich bevorzuge das Leben (trotzdem).
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