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Alt 28.05.2013, 13:33   #2
MarieS.
Forumssekretärin
 
 
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Beiträge: 2.965
Ohne den Vertrag zu kennen ist das hier Rätselraten. Eine verlässliche Antwort bekommst du nur von einem Fachmann, der Einsicht in alle Unterlagen hat. Denn so weiß keiner, wie das ausschließliche Nutzungsrecht ausgestaltet ist, ob sie es einschränkungslos übertragen dürfen. Inwieweit auf die Geltendmachung von Urheberpersönlichkeitsrechten (dazu gehört auch das Nennungsrecht) vielleicht verzichtet wurde. Das steht manchmal irgendwo, wo man es als Laie nicht vermutet (z.B. bei dem Nutzungsentgelt). Dazu kommt die Frage, wie die arbeitsrechtliche Position damals ausgesehen hat und wie die Firmen miteinander verbunden sind. So wie du das hier schilderst, klingt es schon danach, dass da was nicht richtig läuft. Aber auch das ist eine Mutmaßung. Lass dich von einem Anwalt beraten, der kümmert sich dann auch um den Schriftkram. Wenn es berechtigt ist, zahlt dir die Gegenseite im Normalfall die Anwaltskosten.

Klar kannst du das auf gut Glück auch alles alleine in die Hand nehmen. Dann musst du dir aber bewusst sein, dass ungerechtfertigte Abmahnungen (google mal ungerechtfertigte Schutzrechtsverwarnung) auch teuer werden können.

In einfachen Fällen kann man das locker alleine machen, sobald es aber komplizierter wird, ist der nicht angetretene Gang zum Rechtsanwalt am falschen Ende gespart.
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