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Hallo,
freut mich für Dich. Anscheinend kommt man nur noch mit einem Anwalt zu seinem Recht. Nur für unwahrscheinlichen Fall, dass jemand eines meiner Bilder klaut: wie geht man denn bei so einem Fall in Sachen Beweissicherung vor? Reichen da Screenshots als Beweis?
Gruß
Karlo
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