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Alt 30.04.2013, 20:24   #8
Tikal
 
 
Registriert seit: 11.04.2012
Beiträge: 3.086
Ich meinte nicht, das sie nicht schützenswert wären, sondern eventuell nicht zu gebrauchen. Man hat ja dann immer noch das hochauflösende Original in bester Qualität.

Kleinere Versionen verstehe ich auf maximal Foren Größe wie hier oder 800x600. Vielleicht auch kleiner, wenn es bloß als Vorschau für die eigentlichen Fotos genutzt werden soll oder wenn man Angst hat in Facebook die Kontrolle darüber zu verlieren (ich bin nicht bei Facebook).

Aber wo liegt das Problem? Man kann jedem Bild eine Lizenz zuordnen und somit die Nutzungsbedigungen jedem klar machen. Außerdem nicht vergessen sich als Fotograf zu kennzeichnen. Das Gesetz gilt doch nur für die Bilder, wo der Urheber nicht festzustellen ist. Oder?
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