Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 30.04.2013, 19:46   #4
RREbi
 
 
Registriert seit: 24.09.2005
Ort: z.Zt. Hannover, NDS, Deutschland
Beiträge: 465
Alpha 850

Zitat:
Zitat von MarieS. Beitrag anzeigen
Der Öffentlichkeitsgrundsatz besagt nur, dass die Verhandlung und die Urteilsverkündung öffentlich sein muss, nicht dass jeder der möchte einen Platz bekommt. Das ist nicht der Sinn und Zweck der Norm.
Wenn man als Gericht vom Windhundverfahren abweicht bei der Verteilung der limitierten Plätze ist jede Entscheidung nun an den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Wenn es offensichtlich willkürlich wird und eine Modezeitung berichten soll, stimmt etwas nicht...Damit macht sich das Gericht erneut angreifbar.

RREbi
RREbi ist offline   Mit Zitat antworten