Na, solange du die Raw Datei auf deinem Rechner hast, was zumindest deutschen Richtern für den Nachweis der Urheberschaft genügt, wirst du nachweisen können, dass du der Urheber bist und dann guckt der "Finder" in die Röhre. Ohne den genauen Gesetzestext gelesen zu haben - was eine Bewertung eigentlich verbietet - schätze ich den Anwendungsbereich eines solchen Acts als eher gering ein