Wenn ich mich richtig erinnere, haben einige Zeitungen die E-Mail mit den Akkreditierungsinformationen aufgrund eines Fehlers im Versendungssystem 20 Minuten nach den anderen bekommen. Damit war das Windhundverfahren auch nicht mehr gerecht... Ob darunter ausländische Medien waren, weiß ich aber nicht mehr, die Miesere jetzt aber allein den ausländischen Medien in die Scguhe schieben zu wollen, ist verfehlt. Das OLG München hat einfach von Anfang an Mist gemacht. Vor diesem Hintergrund war eine völlig neue Akkreditierung aber das einzig geeignete Mittel, diesen Knoten auszulösen.
Wobei ich immer noch glaube, dass es ein größerer Raum deutlich besser geregelt hätte, das macht aber den Fehler bei der Information nicht wett.
Zitat:
Zitat von RREbi
Das wird ein erneutes Verfahren der nichtberücksichtigten Zeitungen geben, die Anwälte der Angeklagten werden diese Art der Öffentlichkeitsherstellung sicherlich verfahrensrechtlich rügen, übrigens mit Aussicht auf Erfolg, da die Neuverteilung m.E. nicht sachgerecht bzw. unverhältnismäßig bzw. willkürlich erfolgt ist.
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Ich sehe in dem Verfahren, wie es jetzt geschehen ist, keinen absoluten Revisionsgrund. Wodurch soll der Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt sein? Platzbeschränkungen gibt es immer, auch beim Windhundverfahren hätten Pressevertreter draußen bleiben müssen. Maßgabe ist die Möglichkeit der Wahrnehmung der öffentlichen Verhandlung beschränkt durch die tatsächlichen Verhältnisse. Ich denke, dass wird alles heißer gegessen, als es gekocht ist. Korrigier mich, wenn du das anders siehst, ich bin auch kein Strafrechtler, aber diesbezüglich hätte ich als Gericht wenig Bauchschmerzen.