Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 30.04.2013, 12:53   #1
RREbi
 
 
Registriert seit: 24.09.2005
Ort: z.Zt. Hannover, NDS, Deutschland
Beiträge: 465
Zitat:
Zitat von MarieS. Beitrag anzeigen
Und wer hätte entscheiden sollen, welche Nachrichten würdig sind, vom Prozess zu berichten? Irgendjemand hätte doch immer geklagt. So jetzt war es das fairste, was passieren konnte, wo doch heute immer alles super fair, gerecht und gleichberechtigt sein muss.
Das fairste Verfahren hatte das Gericht angewandt, das sog. Windhundverfahren. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Dann gibt es rechtlich keine Probleme mit dem Argument der nicht sachgerechten/unverhältnismäßigen Verteilung von Plätzen für Pressevertreter als verfassungsrechtlich relevanter Öffentlichkeitssichersteller. Leider kennen griechische und türkische Journalisten/Verlage solche Verfahren wohl nicht da sie sich an dieser Verteilung der Plätze nicht beteiligt hatten sondern es vorzogen nach Wachwerden zu meckern... Das BVerfG hat da eine salomonische Lösung gefunden, das bayrische Gericht meinte nun die Plätze in ihrer Gesamtheit neu vergeben zu wollen - warum auch immer...und ist damit das Risiko eingegangen das rechtsfehlerhaft zu tun.
Damit sind nun Zeitungen wie die FAZ raus, aber die Brigitte drin. Das wird ein erneutes Verfahren der nichtberücksichtigten Zeitungen geben, die Anwälte der Angeklagten werden diese Art der Öffentlichkeitsherstellung sicherlich verfahrensrechtlich rügen, übrigens mit Aussicht auf Erfolg, da die Neuverteilung m.E. nicht sachgerecht bzw. unverhältnismäßig bzw. willkürlich erfolgt ist. Die Folgen spätestens in der denkbaren Revision mag sich jeder nun vorstellen...und alles nur weil einige Journalisten ausländischer Zeitungen schlicht gepennt haben ;-)
Mir rollen sich da als gelerntem Staats- und Verfassungsrechtler die Fußnägel hoch...

RREbi

Geändert von RREbi (30.04.2013 um 19:39 Uhr)
RREbi ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links