Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 18.04.2013, 15:27   #2
alberich
 
 
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
Glücklicherweise bleibt ja immer noch eine Lösung.
Abschaffen den ganzen Krempel. Ging ohne. Geht auch wieder ohne.

Das ist auch noch "Zitierwürdig", wobei ...der ganze Artikel ist eigentlich zitierwürdig.
Zitat:
Diese weitgehende automatisierte Offenbarungspflicht aller im Netz oder in einer Cloud stattfindenden Aktivitäten ist nicht nur der Ermittlung bei Schwerkriminalität vorbehalten, sondern auch für einfache Ordnungswidrigkeiten vorgesehen. Gleichzeitig wird teilweise auf einen richterlichen Vorbehalt verzichtet und den Dienstanbietern verboten, ihre Kunden über Datenweitergabe an diverse Ermittlungsbehörden zu informieren.
alberich ist offline   Mit Zitat antworten