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Alt 12.04.2013, 11:02   #2
embe
 
 
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Zitat:
Zitat von MarieS. Beitrag anzeigen
Bei Markenverletzungen geht's immer um die Nutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr. Ein Handeln im geschäftlichen Verkehr ist jede wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Markt, die der Förderung eines eigenen oder fremden Geschäftszwecks zu dienen bestimmt ist.

Ich nehme nicht an, dass du mit umgelabelten Kameras Handel treiben willst?
Nee, natürlich nicht.
Höchstens die Etiketten wären vielleicht eine Geschäftsidee.


Ich habe eher gefragt, weil ja dann bestimmt auch Bilder davon gemacht werden, diese ins Netz gestellt werden (zB hier im Forum), und dann findet sich doch bestimmt irgendjemand der sich in seinem Recht beschnitten fühlt.

Für rein private Zwecke, denke ich, kann man in der Hinsicht ja bestimmt machen was man will, oder?

Wie sieht das aus, wenn jemand (neben-)beruflich als Fotograf arbeitet, also zB Bilder auf zum Verkauf anbietet, oder gegen Bezahlung auf Bestellung Bilder erstellt.
Greifen da, auch wenn man sowas nur in sehr geringem Umfang macht, strengere Regeln wie Markenschutz?
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