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Alt 02.04.2013, 17:19   #17
mrieglhofer
 
 
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Zitat:
Zitat von DevilSTC Beitrag anzeigen
Ich finde das hat nichts mit Erwachsen zu tun. Ich habe mir einfach nur mal durchgelesen was hier so gepostet wurde und da frage ich mich dann schon was das soll. Da wird gleich von Rechtschutz usw. geredet ohne das man überhaupt ansatzweise die Möglichkeit hat sich zu rechtfertigen.

Auserdem hatte ich z.b. auch für einen anderen User dieses Forums zwecks des Verkaufes noch Testfotos gemacht bei blende 4 und mit Blitz es wahr noch nicht einmal ansatzweise ein Problem mit dem Objektiv festzustellen bzw. eine Überbelichtung.

Nachdem ich jetzt bei meinem Händler war und ihn gefragt habe was er Getestet hat und überprüft hat wurde mir folgendes gesagt.

Er hat Fotos gemacht in alle Blenden Stufen mit und ohne Blitz, ohne eine Auffälligkeit.

Das Objektiv macht von außen einen neuwertigen Eindruck und auch im Inneren konnte er keinen Staub unter den Linsen feststellen.

Er hatte nicht den Eindruck das das Objektiv in irgend einer weise schadhaft sei.

Jetzt stellt sich mir nun wirklich die Frage was soll ich tun nehme ich es zurück hab ich am ende ein Objektiv welches nicht mehr in dem Zustand ist in dem ich es Versendet habe und habe das Nachsehen. Nehme ich es nicht zurück bin ich ein Schwarzes Schaf???

Was würdet ihr tun?

LG Stefan
Ich will dir nichts anraten, aber

wenn man die normale Gewährleistung betrachtet und da davon ausgegangen wird, dass ein Fehler, die innerhalb von 6 Monaten auftritt regelmässig als schon bei Kauf vorhanden angenommen wird, dann wirst du schwer argumentieren, dass der Fehler innerhalb von 14 Tagen plötzlich aufgetreten ist. Das wäre in Anbetracht des Fehlerbildes sehr unwahrscheinlich. Heißt aber nicht, dass du das bemerkt haben mußt.
Dito halte ich eine Nutzung durch den Käufer, die das in kurzer Zeit auslöst schlichtweg für nicht möglich. Außer er kocht die Optik im Dampfgahrer. Somit ist es sehr wahrscheinlich, dass das bei der Übergabe schon vorhanden war.

Ich habe da so eine Ahnung:
a) der Fotohändler testet im warmen Laden und da geht's halbwegs, kommst in die Kälte steckt die Blende
b) war irgendwo Fett in der Nähe der Blende und ist durch den Transportweg gewandert.

Blöde Situation, aber klare Rücknahmeregeln z.B. 14 Tage beim Verkauf würden das erleichtern.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten