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Alt 29.03.2013, 20:26   #10
fornie
 
 
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Ort: Paderborn
Beiträge: 357
Zitat:
Zitat von Tom D Beitrag anzeigen
Na, das solltest du denen aber doch mal freundlich schreiben, damit die auch wissen, was sie falsch gemacht haben. Vielleicht sehen sie es ja ein und es gibt einen weiteren Gutschein als Wiedergutmachung.
Die wissen ganz genau, dass sie keinen Anspruch auf Gebühren bei der ersten Mahnung haben! Sie wissen aber auch, dass die Mehrheit der Kunden sie trotzdem bezahlt
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Viele Grüße
Reiner
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