Ich bin kein Vertragsprofi, sehe das aber so. Der Kaufvertrag kommt mit Zugang der Rechnung zu stande, so steht es auch in den AGB. Die Rechnung wird fällig am 22.03, die Mahnung kam am 28.03.
Der Fehler liegt klar bei mir, weil ich in Verzug bin. Doch wie schon gesagt, hätte eine Zahlungserinnerung seine Wirkung bei mir jedenfalls nicht verfehlt und ein Kunde weniger verprellt.
Und natürlich habe ich es ihnen auch so geschrieben. Auch mit dem Link zu Mahngebühren.net
Schade, mit der Qualität ihrer Leinwände war ich sehr zufrieden.
Gruß Wolfgang