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Alt 22.03.2013, 21:45   #3
mrieglhofer
 
 
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Beiträge: 8.945
Die Frage ist, ob das auf öffentlichem Grund steht. Wenn öffentlicher Grund, dann Panoramafreiheit, wenn gemieteter Grund, dann Hausrecht.
Bei öffentlichem Grund ist die Entfernung egal. du kannst auch an der Hausmauer ein Makro machen.
Kritisch wird es allerdings mit dem Veröffentlichen, wenn es sich um ein Kunstwerk handelt, das nicht ortsfest ist.
Normalerweise wäre meine erste Frage, auf Basis welcher Rechtslage sie das Fotografieren verbietet. Normalerweilse hat sichs dann, weil das weiß eh niemand.
Aber leider gibts auch Leute, die absolut durchdrehen. Ein Anruf bei den freundlichen Helfer zur Klärung kann dann hilfreich sein.

Allerdings greift das generell um sich.
http://de-de.facebook.com/pages/Im-a...t/128534046017

http://lfph.org/photographers-rights-in-the-uk

Allein schon aus diesem Grund ist es wichtig, informiert zu sein und höflich aber bestimmt die Rechtslage zu klären.

Edit: Fotografieren kannst auch ein mobiles Kunstwerk. Nur verbreiten nicht.
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