Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 09.03.2013, 20:15   #4
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.338
Zitat:
Zitat von Kundakinde Beitrag anzeigen
Wenn der alte Besitzer die Kamera in der Registrierung entfernt, sollte sie m.E. für einen Zweitkäufer neu registrierbar sein.
Mag sein - aber um an die verlängerte Garantie zu kommen, muß die Kamera innerhalb von 8 Wochen ab Rechnungsdatum registriert werden. Die Frist ist jetzt allemal vorbei, und einen anderen Grund für eine Registrierung wüßte ich jetzt nicht.

Macht also meiner Meinung nach keinen Sinn. Da sollte man besser die Registrierung auf den Namen des Vorbesitzers weiter laufen lassen und mit ihm vereinbaren, daß er bei eventuellen Garantiefällen die Abwicklung übernimmt.
__________________
Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
usch ist offline   Mit Zitat antworten