Thema: Brinker
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Alt 31.08.2004, 16:10   #12
Crimson
 
 
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Beiträge: 6.499
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst
Zitat:
Zitat von Crimson
dann ist auch die Gewährleistung weg, oder
Das ist nur bei einem verschleppten Konkurs einer Kapitalgesellschaft in der Regel richtig. Bei einer normalen Schliessung kannst Du Ansprüche anmelden und, in Abhängigkeit der Rechtsform und Vermögensverhältnisse, auch sichern.
Horst,

das ist ja richtig, aber ich habe im Moment gar keinen Grund die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, aber es sind ja noch gut 18 Monate übrig und die Frage war eher, was passiert,wenn ich in etwa einem Jahr ein Problem habe? Wenn es die Firma dann möglicherweise nicht mehr gibt oder die Frist verstrichen ist?
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