moin,
@mriegelhofer: Du hast mit Deiner rechtlichen Einschätzung vmtl. recht, aber dazu müsste der Betroffene die Reparatur durchführen lassen und dann, sollte die nicht auf Garantie oder Kulanz erfolgen, auf Gewährleistung klagen; je nach Verbissenheit und Wichtigkeit aus Sicht des Gegenüber durch die Instanzen. Würdest Du Dir diesen Tort antun wollen?
1. Versuch wäre eine freundliche Anfrage um Kulanz unter sachlicher Schilderung der Umstände.
2. Weg wäre es, über Verbraucherverbände zu gehen, das wird dann schon heftiger.
3. Weg, ggfs. mittels Klage, lohnt -ganz offen gesagt- für den "geringen" Betrag nicht.
Viel einfacher wäre es, wenn irgend jemand den Fehler reproduzieren könnte, denn dann ist das ein BUG, und da kann sich der Händler (!) nicht aus der Verantwortung ziehen, denn es gilt dann die gesetzliche 2-jährige Gewährleistung, da der Nachweis des Vorliegens des Mangels bei Übergabe zweifelsfrei erbracht wäre.
Da die Rechnung weg ist und es ein Gebrauchtkauf war, könnte hilfsweise der Hersteller für den Händler in der Pflicht sein, vergleichbar wie bei einer Geschäftsaufgabe des Händlers, da dass Produkt nachweislich weniger als die genannten 24 Monate auf dem Markt ist. Ok, das ist meine Sichtweise, aber die würde ich ggfs. gegenüber Sony vertreten, in der Hoffnung, dass Sony dann die Kosten einer Abwimmelung scheut.
Wenn sich der Fehler an anderen baugleichen/-ähnlichen Geräten nicht zeigen lässt, handelt es sich um einen Defekt am individuellen Gerät. Hier griffe innerhalb der Frist die Gewährleistung, aber da sind Nachweise erforderlich, und ohne Rechnung wird das schwierig, es gibt da neben dem Unwillen Sonys noch andere Gründe für eine Ablehnung.
|