Zitat:
Zitat von TaPeete
...Hersteller das recht auf Nachbesserung...
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Der Händler, nicht der Hersteller.
Es ist nicht so ganz einfach, die §§433 ff BGB und die freiwillige Leistung "Garantie" der Hersteller auseinander zu halten.
Und wenn der lokale Händler mir den defekten Toaster anstandslos tauscht, dann nur wenn er so kulant ist, er muss es nicht.
Grüße, Frank