Keine Ahnung aber laut google:
http://www.laser-line.de/news/ihr-re...-designer.html
"Für den Bereich Grafik-Design sind also nur "Werke der bildenden Künste" urheberrechtlich geschützt - und das auch nur, wenn es sich dabei um persönliche und geistige Schöpfungen handelt. Was auf diese Definition allerdings zutrifft, ist umstritten und kann bisher nur durch einzelne Gerichtsurteile klar umgrenzt werden. Sicher ist demnach, dass nur ein "deutliches Überragen des Durchschnittsschaffens" eine Schöpfung auch urheberrechtlich abdeckt."
allerdings: "Dennoch sind Sie als Grafik-Designer ein schöpferisch tätiger Mensch und so manches kreative und ausgefallene Logo wurde in der Rechtsprechung bereits unter das Urheberrecht gestellt."
Da es sich, wie du sagst, um eine recht simple Grafik hast, (und vorbehaltlich der Richtigkeit und Anwendbarkeit der o.g. Quelle - ich selber hab wie gesagt keine Ahnung) wird das wohl rechtlich eine ziemlich hellgraue Zone sein, also kannst du die wohl "Nachempfinden" ohne eine Urheberrechtsverletzung zu begehen.
Gruß,
Martin