@mrieglhofer
Sehr interessante Quelle - danke!
Ich finde es wichtig, das kein einzelner Text und keine Anleitung jemals eine pauschale Erlaubnis oder Verbot von "Straßenfotografie" o. ä. darstellen kann. Wie man an dem Beispiel mit Erno Nussenzweig sieht, geht es stets um das Abwägen von Rechten und diese Abwägung ist stark abhängig vom konkreten Einzelfall. Außerdem: Selbst wenn man sich rechtlich eigentlich recht sicher wägt, heißt das noch lange nicht, dass es trotzdem zu einem gerichtlichen Konflikt kommen kann; ein solcher kann eben auch einen unerwarteten Ausgang nehmen.
Neben der rechtlichen Situation gibt es auch eine moralische: So beispielsweise erkennbar an der Eingangs benutzten Aussage:
Zitat:
|
Ich muss zugeben, ich hatte richtig Probleme nah ran zu gehen und direkt ins Gesicht der Person zu halten. Ein paar Mal hatte ich ein richtig schlechtes Gewissen da mich die Leute doof angeschaut haben (Bild 2) aber dann bin ich einfach schnell weg.
|
Gerade wenn man schon ein schlechtes Gewissen dabei hat, ist es spätestens sinnvoll sich darüber Gedanken zu machen ob das eigene Handeln wirklich korrekt ist. Wie würde man es selbst empfinden, wenn man von wildfremden Menschen mit Kamera angesprungen wird und gar der genervte/überraschte Blick digital konserviert im Internet verbreitet wird? Möchte man das ganze als Fotograf vor allem machen weil es trendig ist? In den allermeisten Fällen sind die Resultate eher belanglose, schwarzweiße Knipsfotos und keine künstlerischen Werke. Ich möchte darauf keine Antwort geben, weil dies jeder selbst mit seinem Gewissen vereinbaren muss.
Gruß,
[neon]