Nur noch kurz zur Info:
- Hatte letztes Jahr im Mai A580 + Batteriegriff bei SATURN gekauft. Beim Kauf konnte man vor Ort in dem Moment leider keine Registrierung/Garantieverlängerung vornehmen und bat mich das im Anschluss selbst zu tun. Garantieverlängerungskarten lagen weder Kamera noch Griff bei.
- Daraufhin habe ich mich mit MMW (Marken Mehr Wert) in Verbindung gesetzt und mir wurde per Mail eine Vorlage zugeschickt wo ich Kamera, Vertikalgriff und ein weiteres Objektiv eingetragen und das ganz an MMW zurückgesandt habe.
- Erst letzte Woche (ja, richtig gelesen, letzte Woche

) erhielt ich per Mail die PDFs von MMW wonach Kamera und Objektive registriert und verlängert worden sind. Vom Griff allerdings war keine Information zu finden. Also angerufen und man sagte mir dass der Griff davon ausgeschlossen sei.
Außerdem wäre das alles schon viel zu lange her um da jetzt im Nachhinein noch etwas zu machen!

- Also bei SATURN angerufen und dort nachgefragt. Antwort: Griff könnte man natürlich auch verlängern.
- Im Netz geschaut und folgenden alten Eintrag hier im Forum über Google gefunden:
Zitat:
Verkaufe Original Sony Vertikalgriff VG-C99AM ... hat 1 Jahr Garantie und 2 Jahre Gewährleistung über SonyStyleStore Berlin.
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Welche Information ist nun richtig?
Kann man einen Sony Batteriegriff (Vertikalgriff) nun registrieren um dessen Garantie auf 2 Jahre auszudehnen?
Oder ist das hier garnicht nötig, weil er u. U. eh automatisch zwei Jahre Garantie hat?
Besten Dank für eine eindeutige Information dazu!
Gruß, klex