Knapp 50% des vom Verbraucher zu zahlenden Strompreises ist für die Stromherstellung zu zahlen, gut 50% sind Netzentgelte, Steuern, Abgaben.
Gängig sind 3 Arten von Preisgarantien:
1) keine Preisgarantie
2) Preisgarantie für den reinen Strom(erzeugungs)preis, keine Preisgarantie für Netzentgelte, Steuern, Abgaben
3) Preisgarantie für alle Bestandteile des Strompreises - ausgenommen zum Zeitpunkt des Abschlusses noch nicht existente (zusätzliche) Entgelte/Steuern/Abgaben (z. B. die vermutlich neue Steuer für Absicherung der Stromaverfügbarkeit wegen verstärkter nutzuung neuer Energien - das ist derzeit im Aufbau).
Sieh in deinen Vertrag. Wenn darin keine Preisgarantie vereinbart ist, dann hast du auch keine.
Im Falle einer Preiserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht - aber Achtung: häufig wird in den AGB der Zeitraum, innerhalb dessen dieses Sobderkündigungsrecht ausgenutzt werden kann, auf 2 Wochen (!) begrenzt.
Sprichst du in diesem Fall z. B. erst 3 Wochen nach Kenntnis über die Preiserhöhung deine Kündigung aus, kann (und wird) das vom Vertragspartner abgelehnt werden.
vlG
Manfred
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Das Leben ist hart, ungerecht.......und endet mit dem Tode.
Ich persönlich bevorzuge das Leben (trotzdem).
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