Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 21.12.2012, 09:46   #4
Man
 
 
Registriert seit: 28.03.2004
Ort: D-53913 Swisttal
Beiträge: 2.718
Knapp 50% des vom Verbraucher zu zahlenden Strompreises ist für die Stromherstellung zu zahlen, gut 50% sind Netzentgelte, Steuern, Abgaben.

Gängig sind 3 Arten von Preisgarantien:
1) keine Preisgarantie
2) Preisgarantie für den reinen Strom(erzeugungs)preis, keine Preisgarantie für Netzentgelte, Steuern, Abgaben
3) Preisgarantie für alle Bestandteile des Strompreises - ausgenommen zum Zeitpunkt des Abschlusses noch nicht existente (zusätzliche) Entgelte/Steuern/Abgaben (z. B. die vermutlich neue Steuer für Absicherung der Stromaverfügbarkeit wegen verstärkter nutzuung neuer Energien - das ist derzeit im Aufbau).

Sieh in deinen Vertrag. Wenn darin keine Preisgarantie vereinbart ist, dann hast du auch keine.
Im Falle einer Preiserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht - aber Achtung: häufig wird in den AGB der Zeitraum, innerhalb dessen dieses Sobderkündigungsrecht ausgenutzt werden kann, auf 2 Wochen (!) begrenzt.
Sprichst du in diesem Fall z. B. erst 3 Wochen nach Kenntnis über die Preiserhöhung deine Kündigung aus, kann (und wird) das vom Vertragspartner abgelehnt werden.

vlG

Manfred
__________________
Das Leben ist hart, ungerecht.......und endet mit dem Tode.
Ich persönlich bevorzuge das Leben (trotzdem).
Man ist offline   Mit Zitat antworten