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Innerhalb des ersten Jahres (oder sind es nur 6 Monate) wird automatisch unterstellt, daß der Mangel bereits von Anfang an bestand.
Im 2. Jahr der Gewährleistung ist dies umgekehrt, und der Beweis dafür ist von Dir zu erbringen.
Insoweit hat der Händler Recht. Leider.
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Gruß Fritz
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