Zitat:
Zitat von Neonsquare
Diese Lizenzbedingungen (also ein Vertragswerk) legen fest, dass die Abgabe eines "AVC-Endprodukts" an einen Endnutzer die Lizenzpflicht erzeugt.
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Dann müßte also gar nicht Sony als Kamerahersteller Lizenzgebühren bezahlen, sondern der Fotohändler, der die Kameras an Endkunden verkauft. In dem Fall wäre ...
Zitat:
Zitat von Neonsquare
Offenbar hat Canon das AVC-Patentportfolio für seine Kameras bislang nicht lizenziert.
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... das ja juristisch völlig korrekt.