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Alt 30.10.2012, 21:22   #6
usch
 
 
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Zitat:
Zitat von Neonsquare Beitrag anzeigen
Diese Lizenzbedingungen (also ein Vertragswerk) legen fest, dass die Abgabe eines "AVC-Endprodukts" an einen Endnutzer die Lizenzpflicht erzeugt.
Dann müßte also gar nicht Sony als Kamerahersteller Lizenzgebühren bezahlen, sondern der Fotohändler, der die Kameras an Endkunden verkauft. In dem Fall wäre ...

Zitat:
Zitat von Neonsquare Beitrag anzeigen
Offenbar hat Canon das AVC-Patentportfolio für seine Kameras bislang nicht lizenziert.
... das ja juristisch völlig korrekt.
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