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Alt 30.10.2012, 15:45   #1
usch
 
 
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Zitat:
Zitat von Hansevogel Beitrag anzeigen
Eine Software kannst Du, im Normalfall, nicht käuflich erwerben, lediglich ein Nutzungsrecht daran mit allen seinen Ein- und Beschränkungen.
Die Lizenzgebühren werden hier aber gar nicht für die Software erhoben, sondern allein für die Tatsache, daß man überhaupt ein AVC-codiertes Video in Umlauf bringt - egal, mit welchem Programm es erstellt wurde.

Das ist ungefähr so, als müßte ein Gastronomiebetrieb für jede servierte Tasse Kaffee einen Obulus an den Erfinder der Kaffeemaschine bezahlen . Normalerweise werden solche Dinge doch vom Hersteller abgegolten, und der Endkunde erwirbt ein unbeschränktes Nutzungsrecht.
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
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