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Alt 05.07.2012, 20:14   #3
Crimson
 
 
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Moin,
Zitat:
Zitat von About Schmidt Beitrag anzeigen
Das ist ein äußerst heikles Thema, welches man weder generell bewerten, noch alle und Alles über einen Kamm scheren kann.
natürlich nicht. Aber darum geht es Karlsruhe auch nicht. Es geht um die grundsätzliche Möglichkeit auch gegen die Zustimmung der Mutter. Für mich ein ganz glasklarer Rechtsbruch über Jahrzehnte (!), dem man nun endlich einzeln entgegentreten kann.

Zu betrachten sein werden immer (!) Einzelfälle. Und man sollte sich hüten, die nicht miteinander zu tun habenden Dinge zu vermischen. Das ist - wenn man selbst beteiligt ist - extrem schwer.

Daß es weiterhin Fälle geben wird, in denen auch ab jetzt rechtskräftig alleiniges Sorgerecht vergeben wird, steht ja nicht zur Diskussion (jedenfalls nicht bei mir)
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