Thema: Recht am Bild
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 19.06.2012, 10:31   #2
kneffi
 
 
Registriert seit: 15.07.2009
Beiträge: 106
Im Falle des von dir gezeigten Bildes liegt eventuell ein Verstoß gegen das Recht "am eigenen Bild" vor.
Dieses Recht zielt nicht nur auf die getätigten Bilder sondern gerade in der heutigen Zeit auf die Veröffentlichung dieser ab.
Jede Aufnahme die einzelne Personen einwandfrei erkennen lässt darf nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden.
Befindet sich diese Person an einem öffentlichen Platz (Fußgängerzone,Marktplatz,Bahnhof, oder einer Veranstaltung) und ist ein Teil der Gesamtaufnahme sieht es anderes aus. Da hier die Person nur zufällig an diesem Platz ist und nicht gezielt abgelichtet wird.

Wenn du eine Person im Ausland gezielt ablichtetst und sie hier im Internet veröffentlichst, die Person dieses Foto auch noch findet und dich auffordert es zu löschen solltets du dies tun.
Macht Youtube z.B. auch. Wenn du dich einwandfrei zu erkennen irgendwo siehst und dies an Youtube meldest wird das Video gelöscht.
kneffi ist offline   Mit Zitat antworten