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Alt 12.06.2012, 18:52   #5
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
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Hey André,

nachdem es um einen Verstoß geht, der von einem Einheimischen begangen wurde, sollte sich die Erledigung der Angelegenheit recht einfach gestalten. Ich würde in dem Fall auch gar nicht lange Zucken oder mich selber an der Materie versuchen, sondern einen Anwalt beauftragen, für den das Ganze eine Fingerübung ist. Achte darauf, daß der Anwalt sich im Thema auskennt.


Dat Ei
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"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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