Zwar nicht gefragt
aber für die Reisegepäckversicherung sollte man eh alles dokumentieren, also zuhause mit Zeitdokument (Tageszeitung) kurz vor der Reise abfotografieren und eine Liste anfertigen. Am besten im Beisein eines nicht verwandten Zeugen. So kann man dem Zoll auch darlegen, dass alles von Anfang an Teil des Reisegepäcks war.
Ich hatte mal das Vergnügen gegen meine Reisegepäckversicherung klagen zu müssen. Es ging um einen beschädigten Fahrradkoffer im Wert von 1.000 DM, den ich mir für die Reise geliehen hatte. Mein Freund der mich und meine Frau zum Flughafen fuhr musste als Zeuge aussagen, dasss er bei Reisebeginn noch ganz war, obwohl ich am Zielflughafen den Koffer aus dem Flugzeug aufs Rollfeld fallen sah und den Schaden sofort protokollieren lies.
Da es ein Leihkoffer war wurde mir der Schaden nur ersetzt, weil ich den schriftlichen Vermerk des Reisebüromitarbeiters auf der Police hatte, dass der Koffer laut Auskunft eines Versicherungsmitarbeiters (namentlich aufgeführt) mitversichert ist. Vor Gericht wendete die Versicherung ein der benannte Mitarbeiter wäre zu einer solchen Auskunft nicht bevollmächtigt gewesen. Der Richter war so lebensnah, dass er nur meinte, dann dürften sie ihn nicht an die Hotline für Rückfragen setzen.
Ich hatte das Glück schon früh von einer großen Versicherung mit A ganz vorne erklärt bekommen zu habe, dass es nicht die Aufgabe einer Versicherung ist Schäden zu ersetzen, sondern Ansprüche gegen ihre Versicherten abzuwehren. D.h. was man nicht sauber dokumentiert hat macht einem in der Regel im Schadensfall große Probleme.
Hans
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