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Zitat von Dana
Das heißt, dass du, sollte dir jemand verbieten, sein Auto zu fotografieren, dich theoretisch nicht dran halten müsstest, wenn ihr beide auf öffentlichem Grund und Boden seid. Aber du dürftest die Bilder nicht wirklich jemandem zeigen (Verbreitung) und nicht hochladen (Veröffentlichung).
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Doch .... wenn hier das Auto und nicht die Person abgebildet ist schon.
Wie das allerdings mit Geschmacksmuster ist weis ich nicht ... vermutlich aber nen sonderfall oder es wird sich einfach darüber hinweg gesetzt, denn ...
Zitat:
WENN es untersagt wäre einen Erlkönig auf öffentlichem Gelände zu fotografieren, dann würden ja nicht immer wieder Fotos in diversen Automagazinen auftauchen
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ist auch kein Argument ... was die anderen machen muss noch lang nicht richtig und erlaubt sein
Zu Nummernschildern ... das sind eigendlich auch Gegenstände und die dürfen in der Regel auch abgebildet werden (wenns da keine Sonderregel gibt die ich nicht kennt!)