Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 13.05.2012, 08:48   #4
Dana
 
 
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 34.823
Also, so wie ich Marie verstanden hatte, darfst du zwar fotografieren (in der Öffentlichkeit), aber die VERWENDUNG der Bilder kann eingeschränkt werden, bzw musst du dann nachfragen, wegen des Rechts am eigenen Bild, wenn die Person gut erkennbar ist.

Das heißt, dass du, sollte dir jemand verbieten, sein Auto zu fotografieren, dich theoretisch nicht dran halten müsstest, wenn ihr beide auf öffentlichem Grund und Boden seid. Aber du dürftest die Bilder nicht wirklich jemandem zeigen (Verbreitung) und nicht hochladen (Veröffentlichung).

Allerdings sollte dir deine Kinderstube sowas von vorneherein verbieten. Wenn jemand nicht möchte, dass fotografiert wird, sollte man sich ganz natürlich und ohne Widerworte daran halten. Punkt.
__________________
Liebe Grüße!
Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.
Dana ist offline   Mit Zitat antworten