Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst
Vielleicht in Österreich. In Deutschland nicht. Der Anspruch meines Vertragspartners verjährt nach drei Jahren. Geldtasche und Geschenk sind eine andere Baustelle  .
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Junge, das ist eine Frage des Strafrechts, nicht des Zivilrechts. Und da wird sich die deutsche Rechtslage nicht wirklich von der österreichischen unterscheiden. Stichwort: Beihilfe zum Betrug durch Unterlassung ( §§12, 146 StGB)...
Nur mal so aus dem (öst.) Nähkästchen geplaudert.
Gute Nacht Maxl