Zitat:
Zitat von About Schmidt
Eine Haftpflicht würde nur greifen, wenn der VN sich die Kamera einfach angeeignet hätte. So wurde sie ihm vom Besitzer überlassen und damit hat die Versicherung keine Haftungspflicht.
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Stimmt.
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Gruß Guido
A-Mount lebt!
Es kommt anders wenn man denkt.
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