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Alt 29.04.2012, 22:08   #10
hpike
 
 
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
Zitat:
Zitat von About Schmidt Beitrag anzeigen
Eine Haftpflicht würde nur greifen, wenn der VN sich die Kamera einfach angeeignet hätte. So wurde sie ihm vom Besitzer überlassen und damit hat die Versicherung keine Haftungspflicht.
Stimmt.
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Gruß Guido
A-Mount lebt!
Es kommt anders wenn man denkt.
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