Zitat:
Zitat von hpike
Na da würd ich mich mal an die Haftpflichtversicherung des "Täters" wenden, bzw.  vom "Täter" wenden lassen.
|
Eine Haftpflicht würde nur greifen, wenn der VN sich die Kamera einfach angeeignet hätte. So wurde sie ihm vom Besitzer überlassen und damit hat die Versicherung keine Haftungspflicht. Alles andere wäre ein Versicherungsbetrug von dem ich dringend abraten würde.
So bleibt also nur, entweder mit dem Schaden leben oder die Scheibe bei Geissler tauschen lassen. Reparaturversuche mit Pasten werden, wie schon erwähnt, kläglich scheitern.
Gruß Wolfgang