Hey ednesier,
herzlich Willkommen an Board. Dein Händler steht Dir gegenüber 2 Jahre lang in der gesetzlichen Gewährleistung. Jedoch dreht sich nach den ersten 6 Monaten die Beweislast um, heißt, daß Du im Zweifel nachweisen mußt, daß der Fehler nicht durch Dich verursacht wurde, sondern latent bereits beim Verkauf im Produkt schlummerte. In der Regel machen Händler diesbzgl. aber keinen Streß.
Dat Ei
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"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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