Hey Opti,
dumm gelaufen. Im übrigen hat die Polizei Recht, daß Dir der Wachdienst das Photographieren auf dem Privatgrundstück untersagen kann. Das Gebäude mag zwar öffentlichen zugänglich sein, das heißt aber nicht, daß es damit öffentliches Gelände ist. Das Photographierverbot obliegt halt dem Hausrecht des Betreibers oder Besitzers.
Dat Ei
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"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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