Moin, moin,
seit Freitag liegt seitens der Beklagten ein Angebot in Höhe von 1.090,-€ vor. Nach Abzug der Anwaltskosten blieben damit unterm Strich 400,-€ in meiner Tasche. Ich habe auch auf Anraten meines Anwalts dem Angebot zugestimmt und eine Frist für die Bezahlung gesetzt. Sollte die Beklagte nicht oder nicht rechtzeitig der Bezahlung nachkommen, habe ich die Eröffnung eines Verfahrens in Aussicht gestellt.
Dat Ei
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"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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