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Alt 22.03.2012, 22:56   #4
abc
 
 
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Zitat:
Zitat von Günni Beitrag anzeigen
aber die Bildrechte abtreten auf jeden Fall ein NoGo, da ich nicht weiß, was das jeweilige
Unternehmen damit anstellt. - Stimmt meine Annahme oder liege ich völlig daneben?
Soweit mir bekannt musst du zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht unterscheiden.
Das Urheberrecht kannst du gar nicht hergeben da du ja der Urheber bist.
Nutzungsrechte kann man uneingeschränkt überlassen, der neue Rechteinhaber kann dann
mit dem Bild machen was er will (fast).
Oder du kannst das Nutzungsrecht auch einschränken, z.B. zeitlich oder auf eine bestimmte
Auflagenhöhe einer Drucksache usw.

Gruß Thomas
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