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Alt 22.03.2012, 17:18   #1
Günni
 
 
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Rechte am eigenen Bild bei nationalen/internationalen Veranstaltungen

Hallo Zusammen,

ich habe mich schon durch einige Berichte im I-net eingelesen aber keiner hat meine ????
Fragezeichen beantwortet.

Folgende Fragestellung: Bei Veranstaltungen, wie deutsche Meisterschaften (z.Bsp. Kanu, Motorradrennen, Schlittenhunderennen...) oder Bayerrundfahrt beim Rennradeln mit Zeitfahren,
wo die Sportler bei der Ausübung der Sportart gezeigt werde, auch oft Einzeln, muessen die
Fotografierten Sportler um Einverständnis gefragt werden, wenn die Bilder veröffentlicht werden
oder an Wettbewerben teilnehmen?
Auf Grund der Teilnahme an nationalen und internationalen
Meisterschaften trifft dann die Aussage zu ersonen der Zeitgeschichte zu oder wie verhält sich das.
Eine 2te Frage betrifft Fotos von maskierten Personen, zBsp. Karneval in Venedig oder sonstigen
Faschingsmasken/oder Kostümen, wo bis auf die Augen und eventuel der Mund nichts zu erkennen
ist, oder wie ist die rechtliche Lage bei Personen, die von hinten aufgenommen worden sind.

Ich weiss, das das Thema schon oft behandelt wurde, aber ich konnte keine Antwort auf die o.g.
Fragen finden. Ich habe zwar ein Gefühl, aber das kann ja täuschen.
Vielen Dank Güntrr
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