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Alt 18.03.2012, 22:26   #5
Cecco

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Da ich den Thread abgezettelt habe, hier meine Meinung dazu:

Natürlich darf ein Händler auch einen Aussteller oder eine Rücksendung zum normalen Preis verkaufen verkaufen, er muss aber im Vorfeld darüber informieren, insbesondere bei Versand. Oder die Ware halt im Laden verkaufen, denn da kann man die Ware begutachten und entscheiden - vor der Bezahlung.

Aussteller oder eine Rücksendung ohne Hinweis zu versenden finde ich nicht OK, selbst wenn der Kaufpreis inkl. Versand wieder erstattet würde, denn man tritt in Vorleistung, hat Aufwand mit der Rücksendung und bei schlecht zu bekommender Ware sind Alternativen womöglich danach ausverkauft.

Und ob sich jemand schon an einem Fingerabdruck oder erst an einem Kratzer stört ist jedem selbst belassen - bei wirklicher Neuware sollte weder das eine noch das andere vorhanden sein.

Geändert von Cecco (18.03.2012 um 22:30 Uhr)
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